IHR STEUERBONUS
Sie können Arbeitskosten für unsere Dienstleistungen steuerlich geltend machen!
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt, die durch externe Dienstleister erbracht werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem Hausreinigung, Wohnungsreinigung, Fensterreinigung, Reinigung des Treppenhauses, Hausmeisterdienst, Gartenarbeiten.
Absetzbar sind jährlich 20 % der Kosten von maximal 20.000 Euro. Somit bis zu 4.000 Euro, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Wichtig: Die entsprechenden Aufwendungen sind durch Vorlage einer Rechnung und eines Zahlungsnachweises (Überweisung oder Kontoauszug) auf das Konto des Erbringers der haushaltsnahen Dienstleistung zu belegen. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Fragen Sie Ihren Steuerberater.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.